Geschäftsbedingungen - Fahrschule BeDa

1 Fahrlektion

1.1 Dauer

Eine Lektion ist unabhängig von der Kategorie 45 Min. lang. Eine Doppellektion dauert 90 Min. Weil Fahrlektionen zeitlich nicht ganz genau geplant werden können, reserviert sich der Fahrschüler 2 Stunden, für eine Doppellektion (90 Min.).

1.2 Preise

Die Preise richten sich nach der beiliegenden Preisliste der Fahrschule BeDa. Auf der Preisliste sind auch die Zahlungsmodalitäten erläutert.

1.3 Absagen

Fahrlektionen, die nicht spätestens 36 Stunden vorher abgesagt werden, müssen bezahlt werden!

1.4 Einsteige und aussteige Orte

Fahrlektionen der Kategorie B können ab Bahnhof oder Theorielokal in Weinfelden oder Märstetten gebucht werden. Die Einsteigeorte werden dem Fahrschüler bekannt gegeben. Die Fahrlektionen der Kategorie C/CE und BE beginnen ab Standort Fahrzeug.

2 Führerprüfung

2.1 Dauer der Führerprüfung

Die ganze Führerprüfung der Kategorie B/BE dauert in der Regel ca. 2 ½ Lektionen. Die ganze Führerprüfung der Kategoire C/E dauert in der Regel ca. 3.6 Lektionen. Diese werden bei allen Kategorien zum üblichen Lektionspreis verrechnet.

2.2 Anforderungen Führerprüfung

Sind die Anforderungen zur Führerprüfung nicht erfüllt – das heisst, sind die Fahrautomatismen sowie der Verkehrssinn noch nicht gebildet –, hat der Fahrlehrer das Recht, die Anmeldung zur Führerprüfung zu verweigern. Dies dient der Verkehrssicherheit des Fahrschülers und sämtlicher anderer Verkehrsteilnehmer. Ist der Fahrschüler mit diesem Entscheid nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit sich unter seinem eigenen Namen anzumelden und die Führerprüfung in Eigenverantwortung mit seinem eigenen Fahrzeug zu absolvieren.

3 Bezahlung

3.1 Barzahlung

Die Bezahlung erfolgt im Voraus und in bar.

3.2 Geschuldete Beträge

Die geschuldeten Beträge dürfen nicht höher sein als Fr. 300.00 ansonsten wird die Ausbildung eingestellt. Am Prüfungstag müssen alle offenen Beträge beglichen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Fahrlehrer berechtigt die Führerprüfung zu verweigern. Alle dadurch entstandenen Kosten trägt der Fahrschüler.

4 Rechte des Fahrschülers

Der Fahrschüler hat das Recht auf eine fachgerechte Ausbildung. Der Fahrlehrer stellt das Fahrzeug dem Fahrschüler auch an der Führerprüfung zur Verfügung sofern Abs. 2.2 und 3 erfüllt sind.

5 Kommunikation zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer

Die Kommunikation zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer erfolgt per Telefon. SMS Kommunikation ist nur gültig, wenn eine Antwort von Seite des Fahrlehrers erfolgt. Ansonsten ist die Kommunikation ungültig. Mündliche Absprachen zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler werden im Anhang dieses Schreibens festgehalten.

6 Administrativer Aufwand

Der Fahrschüler muss sich an der erweiterten Insassenversicherung und dem administrativen Aufwand der Fahrschule für die Kat. B mit Fr. 80.00 beteiligen. Für die Kat. C beträgt dieser Anteil Fr. 200.00. Diese deckt alle Kosten ohne Selbstbehalt bei Unfall-, Reparatur-, Lohnausfall- und Administrativkosten.

7 Kursanmeldungen

Die Anmeldungen sind grundsätzlich definitiv. Im Falle einer Abmeldung oder wenn der Kurs nicht besucht wird, gelten die folgenden Konditionen:

  • Bei einer Abmeldung ist eine Umtriebsgeführ von CHF 50 geschuldet.
  • Erfolgt die Abmeldung weniger als 8 Arbeitstage vor Kursbeginn beträgt die Umtriebsgebühr CHF 70, weniger als 4 Tage vor Kursbeginn CHF 120.
  • Ab 2 Arbeitstagen vor Kursbeginn ist die volle Gebühr geschuldet, auch wenn der Unterricht nicht oder bloss teilweise besucht wird.